Foto: Dr. Hennig
Erklärung der Barrierefreiheit, Stand: 06.11.2020
Die Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf legt Wert darauf, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) barrierefrei zugänglich zu machen und setzt entsprechende Anforderungen Schritt für Schritt um.
Die folgende Erklärung gilt für die Internetauftritte:
www.ebersbach-neugersdorf.de
www.bibliothek.ebersbach-neugersdorf.de
Rechtsgrundlagen
Barrierefreie-Websites-Gesetz- BfWebG
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0
Inhaltsseiten
Alle Inhaltsseiten, mit Ausnahme des Ratsinformationssystems, sind in einer barrierefreien
Version darstellbar. Bitte nutzen Sie dafür den Link am rechten oberen Rand mit dem Hinweis Barrierefreie Version.
Vorlesefunktion
Unter Verwendung des Browsers „Microsoft Edge“ kann die Vorlesefunktion genutzt werden.
Bitte nutzen Sie dazu im Einstellungsmenü-Einstellung-Funktion Vorlesen.
PDF-Dateien und Formulare, Satzungen, Verordnungen, Richtlinien und Formulare werden in eine barrierefreie Datenbank überführt. An der Umsetzung wird aktuell gearbeitet.
Meldung nicht barrierefreier Inhalte-Kontakt
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail.
Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich zu antworten bzw. Abhilfe zu schaffen.
info(at)ebersbach-neugersdorf(dot)de oder nutzen Sie das Kontaktformular in der Fußzeile dieser Seite.
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer
Webseite benachteiligt zu sein bzw. keine zufriedenstellende Antwort hinsichtl. der Barriere-
freiheit erhalten zu haben, dann ist eine Kontaktaufnahme zu folgender Stelle möglich:
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung